Auslobung des Inklusionspreises 2018
Die Stiftung Lebenshilfe Landkreis Tirschenreuth verleiht seit 2013 einen Preis für gute Beispiele für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft „Inklusionspreis“
- An Einzelpersonen, Gruppen, Gemeinden oder Organisationen, die sich in besonderer Weise im Landkreis Tirschenreuth mit dem Inklusionsgedanken befassen und dies durch praktische Umsetzung untermauert haben.
- Es ist dabei an das beispielhafte Zusammenwirken nichtbehinderter Menschen und Menschen mit Behinderungen jeglicher Art gedacht. Der Zusammenarbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung kommt dabei eine besondere Gewichtung zu.
- Der Preis soll alljährlich im Rahmen einer besonderen Feierstunde überreicht werden.
- Die Preisträger erhalten eine Urkunde und ein Preisgeld in Höhe bis zu 1.000 €.
- Der Betrag wird aus Mitteln der Stiftung der Lebenshilfe KV Tirschenreuth zur Verfügung gestellt.
- Vorschläge können durch Eigenbewerbung und von Einzelpersonen, Gemeinden, Gruppen oder Organisationen eingebracht werden.
- Der Umfang der eingereichten Vorschläge darf nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten Text (und zusätzlicher Bebilderung) umfassen.
- Die Preisträger werden durch eine neutrale Jury ermittelt, die sich aus dem Kreisvorsitzenden der Lebenshilfe KV Tirschenreuth und alljährlich von der Lebenshilfevorstandschaft zu bestimmenden Mitgliedern zusammengesetzt (auch externe Juroren/ungerade Zahl der Juroren).
- Rechtswege hinsichtlich der Juryentscheidung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Einsendeschluss für den Inklusionspreis 2018:
am 31. Juli 2018 an die
Stiftung der Lebenshilfe KV Tirschenreuth
Waldsassener Straße 9
95666 Mitterteich